Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen, liebe Schüler, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
am Freitagabend hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue geltende Corona-Verordnung veröffentlicht. Nachdem wir uns nun in Öffnungsstufe 1 befinden, ist es lt. Corona-VO wieder möglich, ab Montag, den 07. Juni Präsenzunterricht mit gewissen Einschränkungen aufzunehmen.
Wie gehen wir damit um?
Der Musikverein hat sich entschieden, den Präsenzunterrichts ab Montag, 14.06.2021 zu starten. Aufgrund der Regelungen in der Corona-VO des Landes Baden-Württemberg sowie der Regelungen des Infektionsschutzgesetztes sind für den Betrieb von Musikunterricht bis auf weiteres explizit Zugangsregelungen zu den Räumen und Angeboten festgelegt worden.
Diese Regelungen sind in erster Linie der Grund dafür, dass der Präsenzunterricht bei uns im Musikverein nicht am 07.06.2021, sondern am 14.06.2021 startet. Alle beteiligten Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ausbildern sollen die Woche vom 07.06.-11.06.21 für eine gute Planung nutzen können.
Das bedeutet, alle Schülerinnen und Schüler, die im Online-Unterricht waren, erhalten in der Woche vom 07.06.-11.06.21 nochmals Online-Unterricht. Wenn sich die Inzidenzzahlen weiterhin wie in den letzten Tagen entwickeln, geht es ab
Montag, 14.06.2021 für alle im Präsenzunterricht weiter. Online-Unterricht ist zunächst nicht mehr vorgesehen.
Nachstehend finden sich die Regelungen, welche den Zugang zu unserem Vereinsheim und den Räumen und Angeboten des Musikvereins regeln und somit ab sofort Gültigkeit haben.Wir gehen davon aus, dass sich in der kommenden Woche vor allem das Thema „Testbescheinigung ausgestellt durch die allgemeinbildende Schule“ regeln wird:
- Gemäß §21, Abs. 8 CoronaVO sind der Zutritt zur Musikschule und die Teilnahme an Unterrichtsangeboten der Musikschulen in Präsenz nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises im Sinne des §5 CoronaVO zulässig. Von einem Nachweis ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Personen (Schüler*innen und evtl. angemeldete Begleitpersonen) ab dem 6. Lebensjahr einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen.
- Gemäß §5, Abs. CoronaVO muss es sich dabei um den Nachweis eines negativen Corona-Tests in Form eines Schnelltestes, eines PCR-Testes oder eines ähnlichen Formates handeln, der von fachkundiger dritter Seite bescheinigt wurde. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus.
- Für Auszubildene im Fachbereich Jugendausbildung, die zugleich Schüler*innen einer öffentlichen oder einer Schule in privater Trägerschaft sind und dort regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, ist als Nachweis die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Dies sind Schüler*innen, deren Unterricht an der allgemeinbildenden Schule im Regelbetrieb läuft. Wir gehen im Moment davon aus, das die neue Corona-Verordnung Schule das Ausstellen einer solchen Testbescheinigung regelt.
- Auszubildende, die nicht regelmäßig an einer öffentlichen oder einer Schule in privater Trägerschaft getestet werden (weil diese Schulen noch im Wechselbetrieb sind), benötigen für die Teilnahme am Präsenzunterricht beim Fachbereich Jugendausbildung einen tagesaktuellen (nicht alter als 24 Stunden) Nachweis eines negativen Coronatest, sofern sie keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen, liebe Eltern, aber auch bei allen Kindern und Jugendlichen und selbstverständlich auch bei unseren Ausbildern für das außergewöhnliche Engagement, und die Flexibilität von allen Beteiligten auf das Herzlichste bedanken. Wir freuen uns nun alles sehr auf den Start des Präsenzunterrichts!
Wir sind uns sicher, dass die meisten von uns am liebsten schon am kommenden Montag begonnen hätten. Doch ebenso glauben wir, dass die kommende Woche die nötige Entspannung bei den noch offenen Fragen bringen wird und somit den Start des Präsenzunterrichts zu einem tollen Erlebnis macht!
Wir freuen uns sehr, dass wir Euch wieder persönlich begrüßen und unterrichten dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Gramsch
– Vorstand –
Wolfram Halder
– Jugendleiter –
Christine Schmid
– Fachbereich Jugendausbildung –
hier der Text zum Download als Dokument
Neustart Fachbereich Jugendausbildung Juni 2021 (428 Downloads )